AGB

MAHA Saisonkräfte GmbH

MAHA Saisonkräfte GmbH




1.Der/DieStudent/ ist damit einverstanden, für die erfolgreiche Vermittlung eines Ferienjobs in Deutschland der Firma

MAHA Saisonkräfte GmbH

eine Vermittlungsgebühr in Höhe von ……..inklusive der etwaigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

 
2. Die Vermittlungsgebühr wird fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem/der Studenten/Studentin und dem vermittelten Arbeitgeber und ist innerhalb von 14  Tagen ohne Abzug zu begleichen.
 
3.   Der Student/die Studentin erkennt die Verpflichtung zur Zahlung der Vermittlungsgebühr in voller Höhe auch für den Fall an, dass der Arbeitsvertrag innerhalb von 30 Tagen gekündigt wird. Hierbei ist es egal, ob die Beendigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber oder den/die Studenten/Studentin selbst herbeigeführt wird.
 
4. Die Firma

MAHA Saisonkräfte GmbH

schuldet keinen Vermittlungserfolg. Sie übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der/die Student/Studentin eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erhält und haftet bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sowohl weder für Laufzeit, Qualität und Eigenschaften  des Arbeitsplatzes als auch für die Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag.

 
5.   Der/die Student/Studentin sorgt selbst für An- und Abreise von seinem Heimat- bzw. Wohnort   zum Einsatzort beim Arbeitgeber in Deutschland und trägt die Ticketkosten hierfür. Auch für die Unterkunft und die Lebenshaltungskosten (Verpflegung etc.) während seines/ihres Aufenthaltes in Deutschland kommt der/die Student/Studentin eigenständig auf.
Der/die Student/Studentin ist verpflichtet, sich über seine betreffenden Gegebenheiten zu informieren. Ihm/ihr obliegen die Beschaffung von im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und dem Arbeitsplatz notwendigen Papiere/Dokumente und er/sie trägt Sorge für eine hinreichende Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung und überhaupt für die Einhaltung aller steuerlichen und rechtlichen Anforderungen.
 
6. Der/die Student/Studentin verpflichtet sich, den Arbeitgeber nach Ablauf des Arbeitsvertrages nicht direkt und an der Firma MAHA Saisonkräfte GmbH vorbei zu kontaktieren – weder telefonisch, schriftlich, noch via SMS und E-Mail und auch nicht über Dritte. Ein etwaiges Interesse an einer erneuten Anstellung zu späteren Zeitpunkten hat der/die Student/Studentin ausschließlich der Firma MAHA Saisonkräfte GmbH anzumelden.
 
7. Der/die Student/Studentin wird über Details dieses Vertrages Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem etwaig vermittelten Arbeitgeber bestehen.
 
8. Mündliche Abreden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
 
9.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlicher Weise möglichst nahe kommt. Sollte in dieser Vereinbarung eine Lücke auftreten, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem entspricht, was beide Parteien vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.